Um ein reibungsloses Miteinander in unserem Staat zu ermöglichen, gibt es Gesetze, die bestimmte Handlungen verbieten und für diese verbotenen Handlungen Strafen festlegen. Diese Regelungen sind im Strafgesetzbuch festgelegt. Wer z.B. jemanden bestiehlt oder verletzt, wird vor Gericht geladen und mit Geld- oder Freiheitsstrafen belegt.
Wurden Sie bestohlen, beraubt oder tätlich angegriffen, haben Sie häufig Anspruch auf Schadenersatz. Da die verhängte Geldstrafe der Täterin/des Täters an den Staat bezahlt wird, müssen die Opfer selbst für ihr Recht sorgen. Nicht immer muss man dafür vor Gericht gehen, auch eine außergerichtliche Einigung ist möglich. Als Ihr Rechtsanwalt zeige ich Ihnen den besten Weg zu Ihrem Schadenersatz.
Damit Angeklagte einer Straftat zu Ihrem vollen Recht kommen, ist die Bestellung eines Rechtsanwalts unabdingbar. Als Ihr Rechtsanwalt gehe ich mit Ihnen den Weg durch den gesamten Strafprozess und stehe Ihnen mit meiner langjährigen Erfahrung zur Seite.